Steuerberatung für Niederländer in Österreich

Qualität

Bei der Qualitätssicherung gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den Niederlanden und Österreich. In den Niederlanden kann grundsätzlich jeder ein Schild mit der Aufschrift „Steuerberater“ aufhängen. In Österreich ist dies allerdings strafbar, da der Beruf des Steuerberaters hier geschützt ist. Er ist ausschließlich Berufsträgern vorbehalten, die die Anforderungen der österreichischen Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfüllen. Möchte man den Beruf ausüben, ist man auch verpflichtet, eine berufliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Erst dann erfolgt die öffentliche Bestellung als Steuerberater/in.

In den Niederlanden ist der Beruf nicht geschützt. Das heißt natürlich nicht, dass die Qualität der niederländischen Steuerberater per se schlechter ist. In den Niederlanden kennen wir kein verpflichtetes, sondern ein freiwilliges System zur Qualitätssicherung in der Form des niederländischen Verzeichnisses der Steuerberater und des niederländischen Berufsverbands der Steuerberater. Beide Institutionen stellen Anforderungen an ihre Mitglieder hinsichtlich Aus- und Weiterbildung und kennen ein Disziplinarrecht, genau wie dies in Österreich für Kammermitglieder gilt. Eine gesonderte Prüfung zur Berufsbefugnis müssen wir in den Niederlanden jedoch nicht mehr ablegen.

Ich bin sowohl Mitglied des niederländischen Verzeichnisses der Steuerberater als auch der österreichischen Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Dieser Blog gibt es nur in Niederländisch.

Geschützter Beruf

Eine 7-stündige schriftliche Prüfung, in der alle Steuerfächer gleichzeitig abgefragt werden, ist in den Niederlanden undenkbar, aber in Österreich ganz normal. Aber das ist nicht alles. Erst nach einer erfolgreichen mündlichen Prüfung kann man als Steuerberater angelobt werden.