Steuerberatung für Niederländer in Österreich

Niederländer in Osterreich

Einkommensteuer, Immobilienertragsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Gebühren … Wird Ihnen schwindlig?

Möchten Sie Immobilien in Österreich erwerben oder verkaufen oder vermieten Sie Immobilien in Österreich? Bei Rohen Fiscaal & Steuerberatung beantworten wir gerne Ihre Fragen zum österreichischen Steuerrecht. Auf Wunsch auch auf Niederländisch. Führen Sie ein Unternehmen in Österreich? Oder arbeiten oder wohnen Sie dort? Dann werden Sie mit zahlreichen Steuervorschriften konfrontiert. Mit meinen Kenntnissen des österreichischen und niederländischen Steuerrechts bin ich bestens mit den Unterschieden zwischen beiden Ländern vertraut und kann ich Ihre Steuerlast nach Möglichkeit optimieren.

Auf dieser Seite können Sie sich über eine Reihe von Themen informieren. In meinem aktuellen Blog (nur in Niederländisch) finden Sie ebenfalls Wissenswertes über das österreichische Steuerrecht. Möchten Sie mehr über die Leistung von Rohen Steuerberatung erfahren? Nehmen Sie dann Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

Steuerberater/innen

Sind Sie Steuerberater/in und hat Ihr Kunde sowohl in Österreich als in den Niederlanden Interessen? Auch dann können Sie sich an Rohen Fiscaal & Steuerberatung wenden. Aufgrund meiner fundierten Kenntnisse beider Steuersysteme können wir die Situation Ihres Kunden von beiden Seiten aus prüfen und die Möglichkeiten zur Optimierung bestens ausschöpfen.

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Dieser Blog gibt es nur in Niederländisch.

Verkauf einer Wohnung in Österreich

Bis 2012 war der Verkaufserlös von Immobilien in Österreich steuerfrei, sofern es sich nicht um Spekulationsgeschäfte (Verkauf innerhalb von 10 Jahren) handelte. 2012 wurde die Immobilienertragsteuer (ImmoEst) eingeführt. Seitdem wird der Verkaufserlös von Immobilien mit einem Steuersatz in Höhe von 30 % besteuert. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Handelt es sich beispielsweise um „Altvermögen”? Dann kann eine Pauschalierung stattfinden, die in vielen Fällen günstiger ist. Kann eine der Freistellungen, wie die Herstellungsbefreiung, in Anspruch genommen werden? In diesem Fall ist der Gewinn (teilweise) von der Steuer befreit. Es kann auch interessant sein, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden, wenn der zu versteuernde Erlös nicht besonders hoch ist, weil ein Teil des Gewinns nicht besteuert wird und der Steuersatz in der niedrigsten Steuerstufe nur 25 % beträgt. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Sondervorschriften, wenn die Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt zum Betriebsvermögen gehörte. Sie zahlen schlussendlich Steuer über den Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und zuzüglich der Umbaukosten (Herstellung/Instandsetzung).

Beteiligungen und Unternehmensgruppen in Österreich – steuerliche Optimierung

Halten Sie in den Niederlanden über 5% der Aktien an einer Gesellschaft, werden erhaltene Dividenden und Verkaufserlöse aufgrund der Beteiligungsfreistellung nicht besteuert. Verluste sind dagegen auch nicht steuerlich absetzbar (mit Ausnahme von Liquidationsverlusten). In Österreich sind erhaltene Dividenden inländischer Beteiligungen (Beteiligungserträge) ebenfalls freigestellt. Hierzu ist es jedoch nicht erforderlich, dass mindestens 5% der Aktien gehalten werden. Verkaufserlöse werden im Gegensatz zu den Niederlanden normal besteuert und Verluste sind dementsprechend auch absetzbar.

Eine Ausnahme stellt eine Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft mit über 10% dar (bei Niederlassung innerhalb der EU oder Austauschabkommen). Dies ist die sogenannte „internationale Schachtelbeteiligung”. Man kann jedoch auch in diesem Fall für eine Besteuerung der Verkaufserlöse optieren. Dies kann beispielsweise bei einem Verlust interessant sein. Eine Möglichkeit der Verlustverrechnung, die es in den Niederlanden ebenfalls nicht gibt, ist die Verrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften, die zu einer sogenannten „Unternehmensgruppe” (fiscaal eenheid) gehören. Sollte eine ausländische Tochtergesellschaft die Bedingungen für eine Zugehörigkeit zur Gruppe erfüllen (kurz gesagt > 50% Beteiligung), kann der Verlust dieser Tochtergesellschaft mit dem Gewinn in Österreich verrechnet werden (sofern dieser nicht im Ausland absetzbar ist). Der Unterschied in der Besteuerung zwischen den Niederlanden und Österreich kann zu einer steuerlichen Optimierung der Betriebsstruktur beitragen.

Zweitwohnung in Österreich

Für Niederländer können sich in verschiedenen Bereichen finanzielle und mithin auch steuerliche Verflechtungen mit Österreich ergeben. Am häufigsten kommt der Kauf einer Zweitwohnung in Österreich vor. Diese Wohnung können Sie privat kaufen, über eine B.V. oder eine Stiftung, gemeinsam mit ihren Kindern, selbst nützen, vermieten usw. Für welche Form Sie sich auch entscheiden, die Steuereinhebung findet immer in dem Land statt, in dem die Immobilie liegt, also in Österreich.

Beim Kauf sind Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting) sowie Eintragungsgebühren zu entrichten. Kaufen Sie die Wohnung als natürliche Person und vermieten Sie diese, sind Sie einkommensteuerpflichtig (inkomstenbelasting). Kauft eine juristische Person (BV/GmbH), ist diese zugleich körperschaftsteuerpflichtig (vennootschapsbelasting). In beiden Fällen kann auch eine Umsatzsteuerpflicht gelten (omzetbelasting). Hinzukommt, dass es in Österreich noch mehr Ausnahmen als in den Niederlanden gibt. Ausnahmen, die Sie nützen können und dürfen. Aber Sie müssen wissen, dass es sie gibt.